Schülerinnen und Schüler

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Elternbeirat

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

steht ein neues Schuljahr an, stellt sich auch für jede Klassengemeinschaft die Frage: „Wer übernimmt die Aufgabe der Elternvertreter*in und Stellvertreter*in?“

Meist herrscht nach dieser Frage einheitliches Schweigen. Kommt Ihnen das bekannt vor? Um Ihnen Mut zu machen, haben wir ein paar Informationen zusammengeschrieben. Diese können Ihnen in Ihrer Entscheidung für dieses Amt vielleicht eine Hilfestellung sein, sollen aber auch zeigen- Sie sind nicht allein!

 

Allgemeines

Wir freuen uns über Ihr Interesse am Ehrenamt der Elternvertreter*in und somit Ihre Elternmitwirkung- denn Ihre Beiträge und Erfahrungen sind wichtig und gewünscht! Helfen Sie mit für einen konstruktiven Austausch im Elternbeirat, mit allen Lehrern und mit der Schulleitung.

Der Elternbeirat bringt Eltern und Schule zusammen. Die Aufgaben und Rechte des Elternbeirats sind gesetzlich geregelt. Er befasst sich zum Beispiel mit Problemen, die von Eltern an ihn herangetragen werden und wirkt bei allen Angelegenheiten, die für die Schule von Bedeutung sind, beratend mit.
In den meisten Klassen wird zudem ein Klassenelternsprecher gewählt.

 

Wer kann Elternvertreter*in werden?

Alle Personenberechtigten / Erziehungsberechtigten eines/r Schüler*in, deren Lebensgefährte nicht an der Schule tätig ist. Man kann jeweils nur in einer Klasse Elternvertreter*in werden und wird jeweils für ein Jahr gewählt. Sie leiten und gestalten in Absprache mit dem Klassenlehrer*in den Klassenpflegschaftsabend (ein Mal pro Schulhalbjahr) und nehmen an den Elternbeiratssitzungen (ein Mal pro Schulhalbjahr) teil.

 

Welche Rechte und Pflichten hat der Elternbeirat?

Die Aufgaben des Elternbeirats sind unter anderem:

  • die Interessen der Eltern der Schüler*innen zu vertreten;
  • den Eltern Gelegenheit zu geben, sich zu informieren und auszusprechen;
  • das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Lehrkräften zu vertiefen;
  • Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten;
  • die Entscheidung über einen unterrichtsfreien Tag zu beraten;
  • über die Verwendung von Lernmitteln zu beraten;
  • bei Verfahren, die zur Entlassung eines Schülers führen können, gehört zu werden.
  •  

Sie sind in Ihrem Amt nicht allein, denn wir bieten:

Unterstützung und Hilfestellung in allen Fragen durch den Elternbeiratsvorsitz sowie der Schulleitung; Vernetzung per Email aller Elternvertreter mit dem Elternbeiratsvorsitz für eine zeitnahe Informationsweitergabe sowie konstruktiver Austausch oder Umfragen; Schulungsangebote der Elternstiftung für Elternvertreter*innen, Leitfaden für Konfliktmanagement, Kontakt zum Landeselternbeirat Baden Württemberg.

 

Hilfreiche Literatur:

Elternjahrbuch von Dr. Johannes Rux, Michael Rux (ISBN 978-3-922366-77-5)

Gesprächstechniken von Anja von Kaniz

 

Unsere Elternbeiratsvorsitzenden:

Katharina Wölfle

Antonia Wehrle

Kontakt: elternbeirat(at)schulzentrumoe.de